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I.
GELTUNGSBEREICH
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung
von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang
für
den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag).
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und
ersetzt
folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,
Hotelzimmervertrag.
2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen
Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen
wird,
soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
dies
vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II.
VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER,
VERJÄHRUNG
1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu
bestätigen.
2.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden
bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
für
alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem
Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3.
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig
in
fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des
Hotels beruhen.
III.
LEISTUNGEN, PREISE,
ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm
in
Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise
des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen
und
Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die
jeweilige
gesetzliche
Mehrwertsteuer ein.
3.
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen
Verringerung
der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels
oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass
sich
der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels
erhöht.
4.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche
Zahlung
fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug
ist
das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen
in
Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
beteiligt
ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem
Hotel
bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer
Anzahlung
oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen
oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen
unberührt.
6.
In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel
berechtigt,
auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine
Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine
Anhebung
der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
bis
zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7.
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Kunden
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender
Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag
zu
verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5
und/oder
6 geleistet wurde.
8.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein
Zurückbehaltungsrecht
ausüben.
IV.
RÜCKTRITT DES KUNDEN
(ABBESTELLUNG,
STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME
DER
LEISTUNGEN DES HOTELS
(NO SHOW)
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf
der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen
nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der
Verpflichtung
des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen
des
Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht
mehr
zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches
Rücktrittsrecht
zusteht.
2.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin
vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem
Hotel
ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV
Nr.
1 Satz 3 vorliegt.
3.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen
anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet,
so
kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den
Abzug
für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in
diesem
Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises
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für
Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60%
für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass
der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
entstanden
ist.
V.
RÜCKTRITT DES HOTELS
1.
Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer
bestimmten
Frist
kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden
nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde
auf
Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6
verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer
vom
Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das
Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
-
Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
-
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B.
der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht
werden;
-
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder
das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass
dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen
ist;
-
ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI.
ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE
UND -RÜCKGABE
1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages
zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00
Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung
bis
18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen,
ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht
begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein
oder
ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII.
HAFTUNG DES HOTELS
1.
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung
des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die
Pflichtverletzung
zu
vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf
einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten
des
Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen
Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder
Mängel
an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis
oder
auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben
und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen,
das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens
€
3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld,
Wertpapiere
und
Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme
des
Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt
werden.
Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz,
auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte
haftet
das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende
Nr.
1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten,
Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Das
Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch
– gegen
Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4
gelten
entsprechend.
VIII.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
–
ist
im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
Sofern
ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und
keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche
Sitz
des Hotels.
4.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts
ist
ausgeschlossen.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
den
Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen
gelten
die gesetzlichen Vorschriften.
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